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AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragsnehmers der Firma Pucher Media GmbH, Wien: Alle Preise sind Netto bei Angabe der UID-Nr. / wenn keine UID-Nr. vorhanden ist, oder an eine österreichische Adresse fakturiert wird, muss die gesetzlichen Mwst. verrechnet werden. Es fallen keine weiteren Gebühren an. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt ohne weiteren Abzug fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt das Honorar per Abbuchungsauftrag (Lastschrift) vom Konto des Auftragsgebers einzuholen. Im Verzugsfalle werden 10% Verzugszinsen p.A. vereinbart. Allfällige Inkassokosten sowie die Kosten gerichtlicher Geltendmachung sind vom Auftraggeber zu tragen. Werden die Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Daten des Auftraggebers zu löschen. Im Falle einer Neuaktivierung fallen Kosten, von einer Jahresgebühr, für die Anfertigung und Veröffentlichung der digitalen Präsentation an. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu rügen. Eine mündliche Anzeige stellt keine Mängelrüge im Sinne dieses Vertrages dar. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur gegen volle Zahlung der gesamten Vertragsgebühr möglich. Sollte der Auftraggeber vor Ablauf der Vertragsdauer die Entfernung seiner digitalen Präsentation wünschen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus behält der Auftragnehmer seinen Anspruch auf Entgelt für die restliche ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer. Mit der Veröffentlichung der Daten laut Produktbeschreibung hat der Auftragnehmer den Vertrag erfüllt. Der Auftraggeber kann mit seinem Passwort jederzeit seine Daten abändern oder ergänzen, darum übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Weiters übernimmt der Auftragsnehmer keine Haftung für die Funktionalität der Internetleitung. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragsnehmers ist die Haftungsobergrenze mit maximal einer Jahresgebühr fixiert. Bei leichter Fahrlässigkeit sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. Die Vertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht 90 Tage vor Vertragsende schriftlich per Einschreibebrief von einen der zwei Vertragspartnern gekündigt wird. Sondervereinbarungen gelten nur für den angeführten Zeitraum, für die folge Jahre gilt die oben angeführte Preisbasis. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch das Abgehen von dieser Bestimmung bedarf der Schriftlichkeit. Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragspartner über. Der Vertrag gilt vom Auftragnehmer als angenommen, sobald er fakturiert ist. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. |